E-Rezept einfach erklärt

Der erste Monat nach der Einführung des E-Rezeptes

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente Pflicht. Mittlerweile gehören die E-Rezepte auch in unseren Apotheken zum Alltag.

Für unsere Kunden bedeutet die Umstellung vor allem mehr Komfort. Es wird kein Rezeptzettel mehr übergeben. Das ist besser für die Umwelt und auch sonst von Vorteil: Nicht lesbare Inhalte kommen in der Praxis nicht mehr vor, Folgerezepte können ohne Arztbesuch einfach ausgestellt werden und der Verlust oder ein Verlegen des Rezeptes sind nicht mehr möglich. Auch das Medikamentenmanagement wird verbessert, da Sie (mittels einer App) Zugriff auf Ihre Daten haben können, wodurch Wechselwirkungen schneller erkannt werden können.

Wir Apotheken bereiten uns bereits seit 2022 auf diese Umstellung vor und sind seit September 2022 in der Lage, elektronische Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Sie als Kunde und Patient haben mehrere Möglichkeiten, das E-Rezept in Ihrer Apotheke einzulösen:

  • Ganz einfach mit der Gesundheitskarte der Krankenkasse. Dazu müssen wir Ihre Karte lediglich in das Kartenterminal stecken und erhalten dadurch Zugriff, auf die auf dem Server hinterlegten Rezeptdaten. Dabei funktioniert die Karte wie ein Schlüssel, der uns ermöglicht, das für Sie hinterlegte Rezept abzurufen.
  • Sie können das Rezept über eine E-Rezept-App über ihr Smartphone verwalten und es so auch schon vor ihrem Besuch an uns übermitteln. Für die Nutzung einer App benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte (Funksymbol auf der Karte) sowie eine PIN, die sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten. Mittels einer solchen App ist es Ihnen möglich, Ihre Medikamentenhistorie einzusehen und auch Familienmitglieder darüber zu verwalten. Besonders für Familien ist das sinnvoll.
  • Menschen, die kein Smartphone besitzen, bekommen von manchen Ärzten auch den QR-Code, um das Rezept abzurufen, ausgedruckt. Diesen QR-Code scannen wir in der Apotheke ein und erhalten somit ebenfalls den Zugriff zum Abruf der Rezeptinformationen.

Sobald wir in der Apotheke Ihre Karte eingelesen haben oder den Code gescannt haben, können wir die Rezeptdaten auslesen, die in der Telematikinfrastruktur hinterlegt sind. Diese Telematikinfrastruktur wird im Gesundheitswesen verwendet. Sie verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen.

Da außer Ihnen niemand über den PIN Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte verfügt, können nicht berechtigte Dritte (Versicherungen, Behörden, Unternehmen) nicht auf Ihre medizinischen Daten zugreifen. Nur berechtigte Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, können mit Ihrer Einwilligung auf die Daten zugreifen. Der Zugriff auf die medizinischen Daten ist nur zum Zweck der Versorgung erlaubt.

Selbstverständlich haben auch pflegebedürftige Angehörige oder Familienmitglieder die Möglichkeit, Medikamente mittels E-Rezept abzuholen. Dazu kann über die App befähigt werden oder sie bringen die Elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Verwandten oder den QR-Code mit.

Für uns Apotheken soll das E-Rezept ebenfalls die Abläufe vereinfachen, da es die Vorgänge beschleunigt und automatisiert. Aufwendige Nachbearbeitungen durch Nichtlesbarkeiten, Rücksprache mit den Arztpraxen oder Fehler bei der Abgabe der Medikamente sollen zukünftig vermieden werden. Das spart Zeit, die wir lieber für Ihre persönliche Beratung aufbringen.

Es gibt sicherlich noch kleinere Startschwierigkeiten bei der Abwicklung von E-Rezepten. So sind sämtliche Beteiligten zum Beispiel von einer vollumfänglich funktionierenden digitalen Infrastruktur abhängig und die Abläufe müssen in den Praxen und Apotheken optimiert werden. Wir gehen aber davon aus, dass sich sämtliche Routinen schnell einspielen und wir Sie weiterhin rundum gut versorgen können.

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